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Geld & Recht

Pflegegeld beantragen: Schritt für Schritt

3 Min. Lesezeit

Eine Angehörige und eine ältere Person sitzen am Küchentisch in einem hellen Zuhause und sehen gemeinsam Unterlagen an.

Pflegegeld kann Ihre Familie spürbar entlasten. Der Antrag wirkt am Anfang oft groß und unübersichtlich. Mit klaren Schritten wird er gut machbar.

Wofür Pflegegeld da ist

Pflegegeld ist eine monatliche Geldleistung vom Staat. Es soll helfen, wenn ein Mensch dauerhaft Pflege und Betreuung braucht. Sie entscheiden mit, wie Sie die Hilfe zu Hause organisieren. Das Geld ist kein Ersatz für medizinische Behandlung.

Wer Pflegegeld bekommen kann

Pflegegeld kommt infrage, wenn der Pflegebedarf voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert. Es gibt sieben Stufen. Die Stufe richtet sich danach, wie viel Hilfe im Alltag nötig ist. Die genaue Einstufung macht eine Begutachtung, nicht Sie allein.

  • Körperliche, geistige oder seelische Einschränkungen können zählen.
  • Auch pflegebedürftige Kinder können Pflegegeld bekommen.
  • Das Pflegegeld richtet sich nach dem Pflegebedarf, nicht nach dem Einkommen.

Den Antrag stellen

Stellen Sie den Antrag bei der Stelle, die die Pension auszahlt - meist die Pensionsversicherung (PVA, SVS oder BVAEB). Wer keine Pension bezieht, fragt bei der eigenen Krankenversicherung nach, wohin der Antrag geht.

  • Holen Sie das Formular online oder direkt bei der Stelle.
  • Schildern Sie einen normalen Tag: Waschen, Anziehen, Essen, Toilette, Aufstehen, Gehen.
  • Schreiben Sie auch Hilfe in der Nacht und am Wochenende auf.
  • Legen Sie aktuelle Befunde bei, wenn Sie welche haben.
  • Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt kann Sie dabei unterstützen.
  • Eine diplomierte Pflegekraft (DGKP) kann Sie zu Hause anleiten und helfen, den Pflegebedarf klar zu beschreiben.

Die Begutachtung zu Hause

Nach dem Antrag kommt meist eine ärztliche Begutachtung. Oft findet sie in der Wohnung statt. Bleiben Sie ehrlich. Zeigen Sie den Alltag, wie er wirklich ist, nicht einen besonders guten Tag.

  • Eine Vertrauensperson darf dabei sein.
  • Notieren Sie vorher, was schwerfällt und wie lange Hilfe dauert.
  • Hilfsmittel wie ein Rollator oder ein Pflegebett dürfen erwähnt werden.
  • Fragen Sie nach, wenn Sie etwas nicht verstehen.

Wenn der Bescheid kommt

Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid mit der Stufe oder einer Ablehnung. Lesen Sie ihn in Ruhe. Wenn Sie nicht einverstanden sind, können Sie den Bescheid anfechten. Wie das geht und bis wann, steht im Schreiben.

  • Bewahren Sie Antrag, Befunde und Bescheid zusammen auf.
  • Wird der Pflegebedarf deutlich größer, können Sie eine höhere Stufe beantragen.
  • Beratungsstellen für pflegende Angehörige helfen beim Lesen des Bescheids.

Wann Sie Fachhilfe holen sollten

  • Plötzliche starke Schwäche, Verwirrtheit oder schwere Atemnot: Rufen Sie 144 an.
  • Die Pflege zu Hause fühlt sich nicht mehr sicher an: Hausärztin oder Hausarzt, oder 1450.
  • Neue Wunden, starke Schmerzen oder hohes Fieber: Hausärztin oder Hausarzt, im Notfall 144.
  • Der Bescheid ist unklar oder eine Frist läuft: Ihre Pensionsversicherung oder eine Beratungsstelle fragen.

Notfall: 144 · Gesundheitsberatung: 1450

Unterstützung durch eine Pflegefachkraft

Diplomierte Pflegekräfte kommen zu Ihnen nach Hause, zeigen Ihnen die richtigen Handgriffe oder übernehmen die Pflege.

Quellen & weiterführende Informationen

Stand: 6. November 2026. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder pflegerische Beratung. Bild: KI-generiert.

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